Diagramm: Vergleich der Empfehlungen der WHO zu Grenzwerten für Luftschadstoffe und den gesetzlichen Vorgaben nach europäischem und deutschem Recht

Eigene Zusammenstellung, Stand März 2022

Am 22. September 2021 hat die Welt­gesundheits­organisation (WHO) – mehr als 15 Jahre nach der letzten Veröffentlichung – aktualisierte globale Luftgüteleitlinien vorgestellt. Auf Basis einer systematischen Bestandsaufnahme der derzeit vorliegenden Erkenntnisse bezüglich der negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit korrigiert, die WHO darin ihre bisher bestehenden Luftqualitäts­leitwerte deutlich nach unten. Nach den Erkenntnissen der WHO geht eine Überschreitung dieser neuen Leitwerte mit erheblichen Risiken für die Gesundheit einher, da bereits geringere Luftschadstoffkonzentrationen als bisher angenommen, gesundheitliche Schäden hervorrufen können.[1] 

Deutlich drüber

Schon die Empfehlungen der WHO für Grenzwerte von 2005 waren deutlich niedriger als die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und der EU. Dieser Unterschied verschärft sich mit der Aktualisierung der WHO Empfehlungen noch einmal deutlich.

Sechs Luftschadstoffe im Fokus

Die sechs adressierten Luftschadstoffe dieser neuen Luftgüteleitlinie sind Feinstaub (PM2,5 und PM10), Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO). So empfehlen die aktualisierten Luftgüteleitlinien der WHO eine mittlere jährliche Luftschadstoffkonzentration von max. 5 µg/m³ bzw. 15 µg/m³ für PM2,5 bzw. PM10 sowie von max. 10 µg/m³ für Stickstoffoxid. Weiterhin wird für Ozon eine mittlere Konzentration von max. 60 µg/m³ während der Sommermonate, für Schwefeldioxid eine mittlere Tageskonzentration von max. 40 µg/m³ sowie für Kohlenmonoxid eine mittlere Tageskonzentration von max. 4 µg/m³ empfohlen.

Europäische und deutsche Luftreinhaltepolitik

Die Empfehlungen dieser verschärften Luftgüteleitlinien sind nicht rechtsverbindlich, dennoch sehen darin verschiedene Expert*innen eine Chance, die europäische und globale Luftreinhaltepolitik – auch im Hinblick auf die anstehende Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Kommission – maßgeblich zu beeinflussen.[2] Im Sinne einer Änderung der europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich einer Verschärfung der Grenzwerte sollte auch über eine Anpassung des strategischen Ziels zur Verbesserung der Luftqualität der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW eruiert werden. Darin wird bisher die sichere Einhaltung der europarechtlichen Grenzwerte bezüglich der Indikatoren PM2,5-, PM10- und Stickstoffdioxidkonzentration als konkretes Ziel benannt. Diese liegen allerdings mit Grenzwerten von 40 µg/m³ für PM2,5, 25 µg/m³ für PM10 sowie 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid deutlich über den aktualisierten Empfehlungen der WHO.

Charlotte Thelen, Wissenschaftliche Hilfskraft im 
Forschungsbereich Mobilität und Verkehrspolitik

Fußnoten

  1. 2 Weltgesundheitsorganisation (22.09.2021): „Neue globale Luftgütelinien der WHO sollen Millionen von Menschenleben vor Luftverschmutzung retten“, Pressemitteilung, online unter: www.euro.who.int. https://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/ press-releases/2021/new-who-global-air-quality-guidelines-aim-to-save-millions-of-lives-from-air-pollution (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).
  2. Umweltbundesamt (22.09.2021): „Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021“, online unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/stellungnahme-who-luftqualitaetsleitlinien-2021 (zuletzt aufgerufen am: 21.12.2021).