Kreislaufwirtschaft möglich machen: Das Recht auf Reparatur
Produkte zu reparieren statt wegzuwerfen könnte Klima und Geldbeutel schonen – passiert in der Praxis aber immer seltener. Die Europäische Kommission hat daher jetzt ein „Recht auf Reparatur“ verabschiedet – aber was bedeutet das konkret? Und reicht es aus?
Wer in der Kreislaufwirtschaft Ressourcen möglichst effizient schonen will, muss bei der Nutzungsdauer von Produkten ansetzen. Produkte zu reparieren anstatt sie wegzuwerfen, wenn nur einzelne Komponenten nicht mehr funktionieren, klingt logisch und einleuchtend – passiert in der Praxis aber immer seltener. Die Reparaturbranche befindet sich seit Jahren in einer tiefen Krise, weil sich immer komplexere Produkte kaum noch rentabel reparieren lassen. Nach Angaben der Kommission entstehen in Europa pro Jahr durch die vorzeitige Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter 35 Mio. Tonnen Abfall. [1] Vor diesem Hintergrund ist die Europäische Kommission jetzt aktiv geworden, mit einem sogenannten „Recht auf Reparatur“.
Was bedeutet das konkret für mich?
Danach müssen Unternehmen in Zukunft für viele Produktgruppen eine Reparatur anbieten anstatt nur den Umtausch eines defekten Produkts, gleichzeitig verlängert sich die Garantiezeit eines Produkts durch die Reparatur automatisch um ein Jahr. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Reparatur durch konkrete Maßnahmen zu unterstützen und digitale Informationsangebote für Reparaturangebote zu schaffen.
261 Mio. Tonnen CO2
könnten in Europa jedes Jahr eingespart werden. [2]
Diese Emissionen entstehen schätzungsweise durch die Entsorgung und Neuherstellung von Produkten, die eigentlich noch funktionsfähig wären. Die technische Haltbarkeit eines Handys liegt um etwa den Faktor 4 höher, als die tatsächliche Nutzungsdauer.
Reicht das?
Die neue Richtlinie der Europäischen Union tritt am 31. Juli 2026 in Kraft und bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Richtlinie sorgfältig vorbereiten. Die Europäische Kommission schlägt unter anderem Reparaturgutscheine oder Weiterbildungsmaßnahmen vor.
All diese Maßnahmen sind richtig und wichtig, sie müssen jedoch eingebettet werden in Strategien, die auf eine grundsätzliche Veränderung von Geschäftsmodellen abzielen: Solange Unternehmen eine höhere Rendite erzielen, wenn sie schlecht reparierbare Geräte anbieten, werden sie kaum einen Anreiz haben, in die Reparaturfähigkeit ihrer Produkte zu investieren. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Herstellerverantwortung: Wer Produkte mit einer unnötig kurzen Nutzungsdauer anbietet, sollte von vornherein eine höhere Gebühr zahlen, um dieses überhaupt auf dem Markt anzubieten. Zudem sollten die Kosten für Sammlung und Verwertung, die heute gleichmäßig über alle Hersteller verteilt werden, die tatsächliche Nutzungsdauer berücksichtigen – was in Zukunft über digitale Produktpässe möglich werden wird
Was tut NRW?
Mit dem Förderprogramm Circular Cities unterstützt NRW Städte und Kreise, die sich aus dem Recht auf Reparatur ergebenden Chancen auch in die Praxis umzusetzen. In Wuppertal wird aktuell eine App entwickelt, die für kaputte Produkte per KI-Erkennung den nächsten Reparaturbetrieb findet. 2025 wird ein Projekt starten, das die regionalökonomischen Effekte eines Reparaturbonus in Echtzeit abbilden soll. Speziell für die öffentliche Beschaffung, damit das Land NRW seine Vorbildfunktion erfüllen kann, wird es aber noch Unterstützung brauchen, reparierfähige Produkte zu priorisieren. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz NRW sieht das zwar vor, in der Praxis sind die Vergabestellen ohne verbindliche Kennwerte wie in Frankreich kaum in der Lage, das auch umzusetzen.
Autor
Prof. Dr. Henning Wilts, Leiter der
Abteilung Kreislaufwirtschaft