Vor allem Mietende profitieren derzeit nicht immer, wenn die Vermietenden das Haus dämmen oder die Heizung erneuern lassen. Das ist ungerecht und erfordert daher politische Initiativen – auch im und durch das Land NRW.

Gebäude im Rohbau auf einer Baustelle.

Foto von Paul Brennan auf Pixabay

Menschen in wirtschaftlich benachteiligten Haushalten wohnen überwiegend zur Miete. Damit für sie – aber auch andere Mieter*innen – die Warmmiete durch die Wärmewende nicht steigt, müsste die Bundesförderung zur energetischen Sanierung von Mietwohnungen verbessert werden. Aktuell ist sie jedoch bei der Heizungsumstellung für Eigenheime höher als im Mietwohnbereich. Eine Ungerechtigkeit, die völlig zurecht für Unverständnis sorgt und die Akzeptanz der Wärmewende unnötig gefährdet.

Die Schieflage der Förderung,

wer mehr bräuchte, erhält weniger.

Damit die Warmmieten durch energetische Modernisierungen oder den Einbau von Wärmepumpen sinken statt zu steigen, wäre aktuell eine höhere Förderung nötig als für selbstnutzende Eigentümer*innen. Hauptgrund dafür ist die Modernisierungsumlage. Sie macht den Heizungstausch für die Vermietenden schon heute wirtschaftlich. Auch für das Eigenheim lohnt es sich bereits jetzt. Aktuell ist allerdings die Förderung für den Heizungstausch – umgekehrt zum Bedarf – für selbstnutzende Eigentümer*innen höher (meist zwischen 50 und bis zu 70%) als für Vermietende (maximal 35%). Weil Vermietende die Förderung von der Umlage abziehen müssen, verbessert eine höhere Förderung die Wirtschaftlichkeit für die Mietenden 

In einem kürzlich veröffentlichten Zukunftsimpuls beschreiben wir, welche Maßnahmen zielführend sind für mehr soziale Gerechtigkeit und Akzeptanz bei der Wärmewende: Dafür müsste die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Modernisierung und Heizungsumstellung bei Mietwohnungen kurzfristig um mindestens 20 Prozent erhöht und mit weiteren Maßnahmen flankiert werden. Nur so könnte die Wärmewende sozial ausgewogen gestaltet werden – eine wesentliche Voraussetzung, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen und soziale Belange stärker zu berücksichtigen.

Was NRW tun kann: Wirtschaftlichkeit verbessern

Die wesentlichen Förderprogramme in diesem Bereich sind Bundessache. Die Landesregierung von NRW kann daher das Gewicht des Landes bei der Bundesregierung geltend machen und eine Bundesratsinitiative starten, um sich für die Erhöhung der Fördersätze einzusetzen.

Aber das Land NRW kann auch selbst aktiv werden, um die Wirtschaftlichkeit von Wärmedämmung und Heizungstausch zu verbessern. So könnte die Landesregierung bei ihrem eigenen Förderprogramm zur Modernisierung von Wohnraum die Förderung von Eigentumswohnungen und Eigenheimen zugunsten der Förderung von vermieteten Wohnraum verändern.

Die Wirtschaftlichkeit kann aber auch durch Bündelung von energetischen Modernisierungsprojekten erreicht werden. Sie macht zudem die Projekte für die Hauseigentümer*innen einfacher. Gerade in „Quartieren mit besonderem Erneuerungsbedarf“ sollte ein besonderes Management die Eigentümer*innen und Bewohner*innen durch aktive Ansprache und Beteiligung für Wärmewendeprojekte gewinnen und bei der schnellen, einfachen und kostengünstigen Umsetzung unterstützen, z.B. durch Projektbündelung und serielle Sanierung. Dies sollte eigentlich der Bund deutlich stärker fördern. Solange er dies nicht tut, empfiehlt es sich für das Land, in die Bresche zu springen, denn es gewinnt durch Fördermittel des Bundes, z.B. für serielle Sanierung oder die Sanierung von Worst-performing buildings, und durch Beschäftigungsimpulse sowie verbesserte Kaufkraft der Mieter*innen aufgrund der Energieeinsparung. Zudem sparen die Kommunen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft, wenn von den Modernisierungsmaßnahmen auch Haushalte profitieren, die derzeit staatliche Hilfen wie Bürgergeld beziehen.

One-Stop-Shops,

sind Anlaufstellen, die von der Beratung über die Unterstützung bei der Handwerkersuche bis zur Baubegleitung und Qualitätskontrolle alles aus einer Hand bieten. Dazu arbeiten die Kommunen mit Berater*innen, Planer*innen, Handwerks- und Fachbetriebe sowie ggf. Energieunternehmen und Banken zusammen 

Was NRW tun kann: Wärmewende einfacher machen

Das Land sollte sicherstellen, dass sogenannte One-Stop-Shops in allen Städten und/oder Landkreisen verfügbar sind. Gemäß der Verpflichtung in der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude (EU) 2024/1275, Artikel 18, müssen solche One-Stop-Shops jeweils für maximal 80.000 Einwohner*innen verfügbar sein.

Auch das ist eigentlich Aufgabe des Bundes, aber das Land NRW kann Vorreiter sein und seine Initiative ALTBAUNEU ausbauen:

● auf möglichst alle Kommunen in NRW (z.Zt. ca. 50%);
● mit mehr Fördermitteln, so dass mehr aktives Marketing und aktive Ansprache von Gebäudeeigentümer*innen möglich wird, unter Nutzung der Erfahrungen bei Innovation City Bottrop und Rollout;
● mit dem Ziel, eine Funktion als vollständiger One-Stop-Shop, zu erreichen.

Autor*innen

Dr. Stefan Thomas, Leiter der
Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik

Oliver Wagner, Co-Leiter des
Forschungsbereichs Energiepolitik

Birte Schnurr, Researcherin im
Forschungsbereich Energiepolitik